Für angehende Lebens- und Sozialberater*innen bzw. psychologische Berater*innen ist die Absolvierung von mindestens 100 nachgewiesenen Supervisionsstunden vorgesehen (Stand:10/2019), davon mindestens 10 in Einzelsupervision (siehe auch: Zugangsvoraussetzungen zur psychologischen Beratung).
Als WKO- gelisteten Expertinnen für Supervision sind wir beide berechtigt, Supervision im Rahmen der LSB-Ausbildung durchzuführen.
Für psychologische Berater*innen in Ausbildung bieten wir individuelle Arrangements an.
Melde dich gern bei Petra unter petra@ouschan.net